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Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft

Yves Mersch für die EZB: „Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft“

Starbatty: EZB räumt indirekt ein, dass der Euro in Deutschland nicht hätte eingeführt werden dürfen

Karlsruhe, 17. Februar 2016 – „Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft“ sagte Yves Mersch für die EZB bei der gestrigen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht.

Für diese Klarstellung bedankt sich Professor Joachim Starbatty, Mitglied der Fraktion EKR der Europäischen Konservativen und Reformer im Europaparlament und Kläger gegen das OMT-Programm der EZB.

„Wenn eine Währungsunion tatsächlich immer eine Haftungsgemeinschaft wäre, dann widerspricht bereits deren Einführung dem No-Bailout-Prinzip, das die Bedingung für die deutsche Zustimmung zur Währungsunion war. Dann hätte der Euro offensichtlich nie eingeführt werden dürfen, und ein Austritt Deutschlands aus der Währung wäre die logische Folgerung.“

Hintergrund

Starbatty hatte bereits 1997 gegen die Einführung des Euros geklagt. Seine Klage war aber unter anderem mit folgender Begründung (Punkt 80) abgewiesen worden: Sollte sich herausstellen, dass die Währungsunion in der Realität ohne eine politische Union nicht zu verwirklichen ist, bedarf es einer erneuten politischen Entscheidung, welche Folgerungen daraus für die Währungsunion und die Vertragsgestaltung im übrigen zu ziehen sind.

 

 

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