Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Netzwerkdurchsuchungsgesetz verfassungswidrig

Netzwerkdurchsuchungsgesetz verfassungswidrig

Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages peitschten SPD und CDU das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (Facebookgesetz) hastig durch den Bundestag. Jetzt wird nachträglich bekannt, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages vor der Abstimmung ein Gutachten vorgelegt hat, das den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD) als verfassungswidrig und europarechtswidrig bezeichnet. Trotz der Brisanz nahmen weniger als 60 von 630 Bundestagsabgeordneten an der Abstimmung teil. Das allein ist schon ein Ausdruck einer bei uns herrschenden Staats-Krise.

Dem Gesetz zufolge müssen Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube sowie von Messengerdiensten wie Skype oder WhatsApp umlaufende Texte löschen, die rechtswidrige Inhalte haben. Kritisch sind hierbei die kurzen Fristen (24 Stunden) und hohen Strafen (bis 50 Mio), die den Betreibern drohen, falls sie nicht handeln. Um den hohen Strafen zu entgehen, löschen die Betreiber lieber alles, was anrüchig sein könnte und ihnen gemeldet wird. Eine ausreichende Prüfung ist nicht gewährleistet (Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit). Private Organistionen beteiligen sich an der Netzdurchsuchung, zum Beispiel die Amadeo-Antonio-Stiftung, deren Leiterin Anetta Kahane eine ehemalige Stasi-Zuträgerin ist. Rechtsstaatlichkeit ist nicht mehr gewährleitet. Vielmehr wird das Recht in fataler Weise privatisiert. Der Zweck ist, missliebige Meinungen mundtot zu machen. Die etablierten Parteien SPD und CDU wollen auf diese Weise ihre politische „Korrektheit“ durchsetzen und begeben sich dabei auf den Weg in die Meinungsdiktatur. Bei den Grünen ist die Meinung zum Durchsuchungsgesetz geteilt. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Künast verlangt sogar eine noch weitergehende Zensur.

Wir können CDU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen nur empfehlen, das Durchsuchungsgesetz und den diktatorischen Justizminister aus dem Verkehr zu ziehen.

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