Initiative: Bargeld ins Grundgesetz

Wenige Tage nach dem Beschluss der Europäischen Zentralbank die 500-€-Banknoten abzuschaffen hat die Initiative Stop Bargeldverbot“ heute in Frankfurt den Startschuss zu ihrer bundesweiten Kampagne „ Bargeld ins Grundgesetz “ gegeben. Der Europaabgeordnete Bernd Lucke bezeichnete diese Forderung als eine „Brandmauer“, die es im Grundgesetz einzuziehen gelte.

Lucke weiter: „Beteuerungen von Herrn Draghi, Herrn Juncker, Frau Merkel und Herrn Schäuble, dass niemand das Bargeld abschaffen wolle, sind nach unserer Überzeugung ungefähr so glaubwürdig wie die Aussage des früheren DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht am 15. Juni 1961, dass niemand vorhabe, eine Mauer zu errichten.“

Man lasse sich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen: „Wenn Frau Merkel, Herr Schäuble und die derzeitigen Parteien im deutschen Bundestag wirklich gegen die Abschaffung des Bargelds und die Vorstufe in Form von Bargeldobergrenzen sind, dann können sie es jetzt beweisen.

Dazu müssen sie lediglich der Aufnahme eines neuen Artikels in das Grundgesetz zustimmen, der zwei Dinge klipp und klar regelt:

  1. Jeder Bürger hat das Recht, sich sein Bankguthaben als Bargeld in unbegrenzter Höhe auszahlen zu lassen.
  2. Die Begleichung einer Schuld mit Bargeld darf in der Höhe nicht per Gesetz begrenzt werden.

Dies sei exakt die Nagelprobe, die es zu bestehen gelte. Wenn die im Bundestag vertretenen Parteien dies jedoch verweigern, dann sei faktisch bewiesen, dass die Abschaffung der 500 €- Banknote der Einstieg in einen Prozess war, an dessen Ende die Abschaffung von Bargeld insgesamt droht.

Angesichts der Politik der EZB und der überbordenden Staatsschulden der meisten Euro-Staaten ist dies eine für die EZB, EU und die Finanzminister allzu verlockende Option:

Ohne Bargeld könne man Strafzinsen (Negativzinsen) nicht mehr ausweichen; heute seien es -0,4 %, morgen vielleicht -4 %. Ohne Bargeld würden Negativzinsen zur zweiten Zinssteuer. Ohne Bargeld seien mit wenigen Mausklicks Enteignungen wie Währungsschnitte, Zwangsabschöpfungen oder eben Negativzinsen möglich. Ohne Bargeld könnten alle Zahlungen staatlich überwacht und ausgewertet werden. Es könne im Extremfall lückenlos überwacht werden, welche Bücher und Zeitschriften man lese, was konsumiert, wohin gereist würde. Ohne Bargeld unterliege Geldvermögen der absoluten Kontrolle des Staates.

An dieser Stelle erhält der Kampf um die uneingeschränkte Erhaltung des Bargelds eine viel weltergehende Dimension: Es geht um Freiheit, um Selbstbestimmung, um Privatsphäre, es geht um die Verhinderung des vollständig gläsernen Menschen.

Lucke: „Jeder einzelne muss frei und ohne Kontrolle entscheiden können, ob er sein Geld ausgibt, es auf die Bank bringt oder unter das sprichwörtliche Kopfkissen legt. Bargeld Ist geprägte Freiheit, diese Freiheit will die Bürgerinitiative verteidigen.“

 

 

 

Schreibe einen Kommentar